
Im Rechtsverkehr gibt es zahlreiche Situationen, in denen Dokumente nur dann anerkannt werden, wenn sie notariell beglaubigt sind. Eine notarielle Beglaubigung dient dabei der Bestätigung der Echtheit – entweder einer Unterschrift oder einer Abschrift.
Bei der Unterschriftsbeglaubigung wird bescheinigt, dass eine bestimmte Person ein Dokument eigenhändig unterschrieben hat. Bei der Abschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. In beiden Fällen prüfe ich als Notar nicht den rechtlichen Inhalt des Dokuments, sondern ausschließlich dessen Echtheit und formelle Übereinstimmung, sofern keine inhaltliche Prüfung ausdrücklich gewünscht wird. Beglaubigungen sind in vielen Lebensbereichen erforderlich, etwa bei Vollmachten, Handelsregisteranmeldungen, Vereinsunterlagen oder im internationalen Rechtsverkehr.
Soll eine notarielle Urkunde im Ausland verwendet werden, ist häufig ein besonderes Verfahren notwendig – etwa die Erteilung einer Apostille oder die Legalisation durch das zuständige Konsulat. Mein Team und ich kümmern uns auf Wunsch um die vollständige Abwicklung dieser Verfahren, damit Ihre Dokumente weltweit rechtsgültig verwendet werden können. Mit einer notariellen Beglaubigung schaffen Sie Vertrauen und Rechtssicherheit – national wie international.
Die notarielle Betreuung umfasst insbesondere:
Online-Formulare
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Angaben in eines unserer Online-Formulare einzugeben. Dabei können Sie wählen: Sollen Ihre Angaben einen gemeinsamen Besprechungstermin vorbereiten oder möchten Sie direkt den Entwurf einer Urkunde anfordern?
So erreichen Sie mich
Als Rechtsanwalt und Notar bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihr Anliegen wird daher absolut vertraulich behandelt. Senden Sie uns gerne eine Nachricht oder kontaktieren Sie uns telefonisch.
