Kosten

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Kosten und Transparenz

Unsere Mandantinnen und Mandanten profitieren von einer klaren, gesetzlich geregelten Kostenstruktur. Sowohl notarielle als auch anwaltliche Leistungen unterliegen festen gesetzlichen Vorgaben, die Fairness, Nachvollziehbarkeit und Transparenz gewährleisten. So wissen Sie bereits im Vorfeld, womit Sie rechnen können – ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Zusatzkosten.

Notarielle Tätigkeit

Pflicht zur Gebührenerhebung:

Notarinnen und Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Amtstätigkeiten die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgelegten Gebühren und Auslagen zu erheben. Die Kosten sind daher bundesweit einheitlich und nicht verhandelbar. Gebührenvereinbarungen sind unzulässig. Die ordnungsgemäße Gebührenerhebung und Kostenvollstreckung wird regelmäßig durch den Präsidenten des Landgerichts überprüft.


Sozialverträglichkeit:

Das Kostensystem ist ausgewogen gestaltet. Viele Tätigkeiten werden ohne kostendeckende Gebühr ausgeführt, während höhere Geschäftswerte entsprechend höhere Gebühren auslösen. Durch die Wertabhängigkeit der Gebühren wird gewährleistet, dass jede Person, unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen, notariellen Rat und Rechtssicherheit in Anspruch nehmen kann.


Beratung inklusive:

In den Notarkosten sind die rechtliche Beratung sowie die Erstellung von Entwürfen bereits enthalten. Für diese Leistungen fallen keine zusätzlichen Kosten an.


Kostenvorteile:

Notarielle Urkunden bieten oft erhebliche finanzielle Vorteile. So ersetzt beispielsweise ein notarielles Testament den Erbschein, der in der Regel fast doppelt so teuer ist. Zusätzlich gewährleistet der Notar rechtssichere Formulierungen, Beweiskraft und die sichere Verwahrung der Urkunde.


Internationaler Vergleich:

Studien, unter anderem der Harvard University, zeigen: Das deutsche Notariatswesen gewährleistet ein hohes Maß an Rechtssicherheit und Transparenz – bei im internationalen Vergleich moderaten Kosten.

Berechnungsbeispiele zu Notarkosten finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer.

Anwaltliche Tätigkeit

Gesetzliche Grundlage:

Für anwaltliche Tätigkeiten gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert des jeweiligen Mandats oder nach vereinbarten Stundensätzen, sofern eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wird (§ 3a RVG).


Transparenz und Nachvollziehbarkeit:

Mandantinnen und Mandanten erhalten vor Beginn der Tätigkeit eine transparente Kosteninformation. Das RVG stellt sicher, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung und zum Umfang der Angelegenheit steht.


Leistungsumfang:

Die anwaltliche Vergütung umfasst die rechtliche Beratung, die außergerichtliche Vertretung sowie – bei Bedarf – die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.


Wertorientierung und Fairness:

Wie bei den notariellen Kosten trägt auch das anwaltliche Vergütungssystem zur Fairness bei. Der Gebührenrahmen berücksichtigt die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit sowie den Aufwand, wodurch Mandantinnen und Mandanten eine verlässliche und nachvollziehbare Kostenstruktur erhalten.

Berechnungsbeispiele zu Anwaltskosten finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesrechtsanwaltskammer.

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